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Nach dem Unfall auf dem Schulweg direkt zum Durchgangsarzt

Gesetzliche Krankenversicherung

  • Lesedauer: 2 Min.
Auch privat krankenversicherte Kinder müssen bei einem Schulwegunfall zum Durchgangsarzt (kurz: D-Arzt). Dieser Fall liegt vor, wenn das Kind über den Unfalltag hinaus schulunfähig ist, Heil- und Hilfsmittel erforderlich werden oder die Behandlung voraussichtlich länger als eine Woche andauern wird.
Darauf weist die Unfallkasse Berlin (UKB) hin, bei der alle Schüler der Hauptstadt unfallversichert sind. »Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung knüpft an den Besuch einer Bildungseinrichtung an«, so Steffen Glaubitz, Leiter der Abteilung Rehabilitation und Leistungen. Der Arzt rechnet die Kosten der Heilbehandlung unmittelbar mit der Unfallkasse ab. Ob der Schüler gesetzlich oder privat krankenversichert ist, spielt dabei keine Rolle.

Der Durchgangsarzt führt die Erstbehandlung nach einem Unfall durch. Er ist Facharzt für Chirurgie und Orthopädie, verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Behandlung und Begutachtung von Unfallverletzungen. Aufgrund seiner Kompetenz gewährleistet er eine optimale Behandlung und Rehabilitation »mit allen geeigneten Mitteln«. Gegebenenfalls überweist der Durchgangsarzt die Verletzten auch in andere medizinische Einrichtungen.

Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über ein entsprechendes Netz von eigenen Unfallkliniken und Vertragskrankenhäusern, die einen hohen Versorgungsstandard garantieren. Die gesetzliche Unfallversicherung soll von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation eine qualifizierte Betreuung aus einer Hand garantieren.

Die Schüler sind bei der Unfallkasse gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen dafür nichts. Die Kosten trägt das Land. Versichert sind die Schüler im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt ein Schüler, übernimmt die Unfallkasse die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.

Eine Liste der D-Ärzte nach Postleitzahlen finden Sie unter www.dguv/landesverbaende.de

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