Nach dem Unfall auf dem Schulweg direkt zum Durchgangsarzt
Gesetzliche Krankenversicherung
Der Durchgangsarzt führt die Erstbehandlung nach einem Unfall durch. Er ist Facharzt für Chirurgie und Orthopädie, verfügt über eine unfallmedizinische Ausbildung und besondere Kenntnisse in der Behandlung und Begutachtung von Unfallverletzungen. Aufgrund seiner Kompetenz gewährleistet er eine optimale Behandlung und Rehabilitation »mit allen geeigneten Mitteln«. Gegebenenfalls überweist der Durchgangsarzt die Verletzten auch in andere medizinische Einrichtungen.
Die gesetzliche Unfallversicherung verfügt über ein entsprechendes Netz von eigenen Unfallkliniken und Vertragskrankenhäusern, die einen hohen Versorgungsstandard garantieren. Die gesetzliche Unfallversicherung soll von der Erstversorgung bis zur Rehabilitation eine qualifizierte Betreuung aus einer Hand garantieren.
Die Schüler sind bei der Unfallkasse gegen Unfälle geschützt. Eltern zahlen dafür nichts. Die Kosten trägt das Land. Versichert sind die Schüler im Unterricht und in den Pausen, auf Klassenfahrten und bei Schulfeiern. Verunglückt ein Schüler, übernimmt die Unfallkasse die Kosten für die stationäre Behandlung, die Pflege Zuhause oder notwendige Rehabilitationsmaßnahmen.
Eine Liste der D-Ärzte nach Postleitzahlen finden Sie unter www.dguv/landesverbaende.de
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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