Ausländer dürfen Notare sein

Deutschland und fünf weitere EU-Staaten müssen den Notarberuf auch für EU-Ausländer öffnen. Denn die Tätigkeit der Notare ist keine »Ausübung öffentlicher Gewalt«, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg Ende Mai entschied (Az. C-54/08). Der Vorbehalt der eigenen Staatsangehörigkeit sei daher eine unzulässige Diskriminierung.

In Deutschland, Österreich, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Griechenland ist der Notarberuf bislang den eigenen Staatsbürgern vorbehalten. Im Grundsatz darf allerdings jeder EU-Bürger in ein anderes Land gehen, um dort zu arbeiten. Ausgenomm...


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