Kauf eines Grundstücks

Werbungskosten

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Scheitert der Kauf eines Grundstücks, kann der dabei entstandene finanzielle Aufwand vom Käufer nicht steuerentlastend geltend gemacht werden. Die Absicht des Käufers, das Grundstück zu vermieten, wenn der Kauf geklappt hätte, ändert daran nichts. So lautet ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) (Az. IX R37/09).

In dem Fall war laut Wüstenrot Bausparkasse über das Vermögen des Verkäufers das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Einem mit ihm bereits vertraglich vereinbarten Verkauf eines Grundstücks versagte der Insolvenzverwalter die Zustimmung. Der Verkauf kam nicht ins Grundbuch. Der Käufer machte Kosten etwa für den Notar als Werbungskosten für bevorstehende Vermietung und Verpachtung geltend. Laut BFH können Werbungskosten grundsätzlich abgesetzt werden, aber nur wenn ein enger wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. Der fehle in diesem Fall. Die geltend gemachten Kosten gehörten zu den Anschaffungskosten und wären nur über Abschreibung absetzbar. Der Käufer habe jedoch Grund und Boden erworben, der unterliege keiner Abnutzung.

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