Darf der Garten zum Parkplatz umgebaut werden?
Leserfrage zum Wohnungseigentum
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung und anteilige Besitzerin des Gartens um unser Haus. Zwei Miteigentümer planen, den Rasen vor unserem Haus in Pkw-Stellplätze zu verwandeln. Welche Möglichkeiten habe ich zu verhindern, dass vor unserem Haus an Stelle von Rasen, Blumen und Bäumen künftig ein Parkplatz ist? Sind derart einschneidende Maßnahmen tatsächlich mit einem Mehrheitsbeschluss durchzusetzen? Und wenn ja, wie hoch muss diese Mehrheit sein? Es ist geplant, die Kosten aus der Investitionsrücklage zu bezahlen. Ist das rechtmäßig? (Heide H., Naumburg)
Ich gehe davon aus, dass der Garten gemeinschaftliches Eigentum im Sinne von § 1 Abs. 5 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist. Der Gebrauch des gemeinschaftlichen Eigentums kann durch Vereinbarung geregelt werden (§ 15 Abs. 1 WEG).
Zweckbestimmungen mit Vereinbarungscharakter können auch in der Teilungserklärung enthalten sein. Legt die Teilungserklärung fest, dass die Vorgärten Gärten...
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