Prozesskostenhilfe

Urteile

Haben Deutsche für eine illegale Scheinehe mit einem Ausländer Geld erhalten, sollten sie davon Rücklagen bilden. Denn bei einem Ehe-Aufhebungsverfahren müssen sie die Kosten dafür selbst tragen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 2. Mai 2011 (Az. XII ZB 212/09).

Auf staatliche Prozesskostenhilfe können sie nur bauen, wenn bei der Scheinehe kein Geld geflossen ist. Der BGH gab damit einer deutschen Frau weitgehend Recht. Sie war eine illegale Scheinehe mit einem Türken eingegangen, damit dieser in Deutschland einen Aufenthaltstitel erhält. Dafür sollte sie 10 000 Euro bekommen. Das Geld wurde jedoch nie gezahlt. Als der Deal herauskam, sollte die Frau die Kosten für das Ehe-Aufhe...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.