Ersatz des Unfallschadens bei Nutzung des Privat-Pkw in der Rufbereitschaft

Verkehrsrecht

Ein Arbeitnehmer, der im Rahmen seiner Rufbereitschaft bei der Fahrt von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte mit seinem Privatwagen verunglückt, hat grundsätzlich Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz des an seinem Pkw entstandenen Schadens. Die Höhe dieses Ersatzanspruchs bemisst sich nach den Regeln des innerbetrieblichen Schadensausgleichs. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht, Jens Klarmann vom Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e.V. (VdAA), verweist darauf unter Hinweis auf die Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 22. Juni 2011 (Az. 8 AZR 102/10).

Der Kläger war als Oberarzt im Klinikum in L. beschäftigt. Er wohnte einige Kilometer...


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