Helfer von Islamisten verurteilt

Zwei Männer und eine Frau erhielten Bewährungsstrafen

  • Lesedauer: 2 Min.
Ihre Internetaktivitäten für islamische Terrorgruppen haben sie vor Gericht gebracht. Drei junge Leute sind nun im sogenannten Münchner Islamistenprozess verurteilt worden.

München (Agenturen/ND). Nach gut dreimonatiger Verhandlungsdauer hat das Oberlandesgericht München am Dienstag drei mutmaßliche Islamisten wegen der Verbreitung islamistischer Propaganda verurteilt. Alle drei Verurteilten kamen mit milden Strafen davon. Nach Überzeugung des Gerichts haben die zwei Männer und eine Frau zusammen mit fünf anderen Verdächtigen, deren Verfahren abgetrennt wurden, als Mitglieder der »Globalen Islamischen Medienfront« von 2006 bis 2008 Propagandamaterial der Terrororganisationen El Kaida, El Kaida im Zweistromland und Ansar el Islam über das Internet verbreitet.

Die mit sechs Monaten Haft auf Bewährung höchste Strafe erhielt der 25-jährige Harun Can A., der wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland sowie der Werbung um Mitglieder für eine solche Vereinigung schuldig gesprochen wurde. Strafmildernd nannte das Gericht bei A., dass er wegen einer psychischen Erkrankung womöglich nur erheblich vermindert schuldfähig war und dass er ein Geständnis abgelegt hatte.

Auch bei dem 18-jährigen Emin T., der wegen derselben Vorwürfe verurteilt wurde, wertete das Gericht das Geständnis sowie seine Distanzierung vom Islamismus strafmildernd. Bei T. setzte das Gericht deshalb die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe für die Dauer von zwei Jahren auf Bewährung aus.

Die 24-jährige Vivian S. sprach das Gericht wegen Werbung um Mitglieder einer terroristischen Vereinigung schuldig. Sie wurde zur Teilnahme an einem Antiaggressionstraining verurteilt. Auch bei ihr wirkte ein Geständnis strafmildernd.

Die Urteile liegen unter dem Antrag der Karlsruher Anklagebehörde, die für den 25-Jährigen zehn und für die beiden Mitangeklagten acht Monate auf Bewährung gefordert hatte. Bundesanwalt Georg Bauer geht aber davon aus, dass die Entscheidung rechtskräftig wird.

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