Bundesamt will Nachtruhe

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Rand- und Nachtzeiten

  • Lesedauer: 2 Min.

(dpa). Die Klagen von Umlandgemeinden gegen die geplante Nachtflugregelung am Flughafen Berlin Brandenburg werden am 20. und 21. September vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt. Das teilte das Gericht am Dienstag offiziell mit. Der Termin der Urteilsverkündung werde am zweiten Tag der Verhandlungen bekanntgegeben.

Die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf haben gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss zur Nachtflugregelung geklagt. Sie halten ihn für rechtswidrig. Der Flughafenbetreiber habe den Bedarf für Flüge in Randzeiten nicht nachgewiesen. Es sei nicht ausreichend zwischen den wirtschaftlichen Interessen und dem Gesundheitsinteresse der Bürger abgewogen worden.

Die jetzige Nachtflugregelung sieht vor, dass es lediglich zwischen Mitternacht und 5 Uhr morgens keine Starts und Landungen geben dürfe. Ausnahmen sollen für Postflugzeuge, Regierungsmaschinen und in Notfällen auch für Linienflieger gelten. In den Randzeiten zwischen 22 Uhr und 24 Uhr sowie zwischen 5 Uhr und 6 Uhr sollen aber Flüge möglich sein.

Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth, sprach sich nach Medienberichten vom Dienstag für ein Nachtflugverbot von 22 Uhr bis 6 Uhr am neuen Flughafen in Schönefeld aus. »Ich fände es wirklich schwer verständlich, wenn es bei der geplanten Nachflugregelung am künftigen Flughafen BER bliebe«, sagte Flasbarth. Sein Amt werde die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) geplanten Routen drei Monate lang hinsichtlich ihrer Lärmbelastung prüfen. Flasbarth zeigte sich überzeugt, dass die Überlegungen des Umweltbundesamtes auch berücksichtigt würden.

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