Solizuschlag bleibt, Hader auch
Bundesfinanzhof sieht keinen Verfassungsverstoß
Die Klägerin will sich nicht abfinden und nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Denn gestern hat der Bundesfinanzhof ihre Klage abgewiesen, dass der Solidaritätszuschlag gegen das Grundgesetz verstoße.
Auch nach seiner langen Laufzeit dient der Soli(daritätszuschlag) noch zur Deckung des besonderen Finanzbedarfs des Bundes aus den Kosten der deutschen Einheit. Das ist die Begründung des Gerichts mit Sitz in München für seine Entscheidung, dass der Solizuschlag nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Die Klägerin, eine Anwältin aus dem oberbayerischen Burghausen, will die nächste Instanz anrufen. Der zweite, ein Gewerbetreibender aus dem Raum Köln, scheint zu verzichten. Beide hatten die Verfassungsmäßigkeit des Soli bezweifelt, weil er weder in der Höhe noch zeitlich befristet wurde.
Der Sol...
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