nd-aktuell.de / 27.07.2011 / Ratgeber / Seite 4

Vergleichsmöglichkeit für Mieter

Betriebskostenspiegel

Der Berliner Mietspiegel 2011 enthält, wie schon seit 2005, im Anhang eine Übersicht über die Entwicklung der Betriebskosten. Diese Übersicht ist jedoch, anders als der Mietspiegel, für die Vermieter nicht verbindlich.

Mieter können sich also nicht darauf berufen, wenn sie Abweichungen feststellen. Aber die Übersicht ermöglicht eigene Vergleiche mit allen 17 Betriebskostenpositionen. Sind die Kosten in einer der Positionen wesentlich höher, dann könnte es möglicherweise ein Fehler sein. Der Deutsche Mieterbund meint, dass jede zweite Abrechnung Fehler enthalten könnte. Also kann man gezielter nachrechnen, woran eine erhebliche Kostensteigerung liegen könnte, beispielsweise daran, dass Kosten von Leerstandswohnungen unzulässigerweise auf die Mieter umgelegt wurden. Solche Wohnungen sind so zu betrachten, als ob der Vermieter darin wohne.

Sind die Kosten für Müllabfuhr erheblich angestiegen, könnte es daran liegen, dass es einige Mieter mit dem Sperrmüll nicht so genau nehmen, indem sie alte Teppiche, ausgediente Möbelstücke, Fernseher oder Kühlschränke am Müllstandsplatz in der Hoffnung ablegen, dass sich schon jemand finden werde, der den Unrat beseitigt.

Sperrmüll wird nur beseitigt, wenn der Vermieter dies beauftragt – dann aber mit einem Aufschlag, den alle anderen Mieter mitzutragen haben.

Auch die Hausmeisterkosten sind eine Position, bei der es sich lohnt nachzurechnen, ob die Kosten dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und der Ortsüblichkeit entsprechen. Kosten für Reparaturarbeiten oder Verwaltungstätigkeit des Hauswarts sind nicht umlagefähig.

Im Durchschnitt bezahlen Berliner Mieterhaushalte 2,48 Euro je Quadratmeter Wohnfläche im Monat für Betriebskosten.

Der Anhang des Berliner Mietspiegels enthält in einer tabellarischen Übersicht von 2009 Angaben über die monatlichen Kosten je Quadratmeter Wohnfläche nach einer unteren, mittleren und oberen Spanneneinordnung.