Zum Unterhaltsanspruch geschiedener Ehepartner nach Eintritt ins Rentenalter

Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat am 30. Juni 2011 entschieden, unter welchen Voraussetzungen ein vor langer Zeit zwischen den geschiedenen Ehegatten vereinbarter Unterhaltsanspruch nach Erreichen des Rentenalters noch begrenzt und/oder zeitlich befristet werden kann (BGH-Urteil, Az. XII ZR 157/09).

Darauf verweist der Fachanwalt für Familienrecht Martin Weis-pfenning von der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht.

Der verhandelte Fall: Die Parteien schlossen im Jahre 1968 die kinderlos gebliebene Ehe. Der Ehemann war als Arzt, später als Chefarzt tätig. Die Ehefrau war bis 1970 als technische Assistentin beschäftigt und führte danach den ehelichen Haushalt. 1980 trennten sich die Ehegatten.

Von Juni 1981 an war die Ehefrau erneut als technische Assistentin (halbtags) beschäftigt. Im Oktober 1983 gebar sie ein nicht vom Ehemann abstammendes Kind. Nach der Geburt war die Ehefrau nicht mehr berufstätig, sondern kümmerte sich um die Erziehung ihres Kindes. Vor dem Familiengericht verpflichtete sich der Ehemann im Scheidungstermin am 20. Juni 1985 zur Zahlung eines nachehelichen Unterhalts von monatlich 3500 DM (umgerechnet 1789,52 Euro) an die im Zeitpunkt de...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.