Für Schuldner verbessert
Pfändungsschutz
Durch die jüngste Reform des Kontopfändungsschutzes hat sich nach Ansicht der Bundesregierung die Lage der Schuldner »signifikant verbessert«.
Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die LINKE hervor, die am 27. April 2011 in Berlin veröffentlicht wurde.
Eine auf einem pfändungsgeschützten Girokonto (P-Konto genannt) eingehende Überweisung nach dem Sozialgesetzbuch
oder Kindergeld sei für die Dauer v...
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