Schlagloch bringt Motorroller ins Schleudern

Verkehrsrecht

In einem am 30. Juni 2011 verkündeten Urteil hat der 7. Zivilsenat des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichtes die Klage des Fahrers eines Motorrollers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen den Kreis Bad Segeberg zurückgewiesen. Nicht bei jedem Verkehrsunfall aufgrund eines Schlaglochs in der Straße hafte der für die Straße zuständige Bauträger.

Darauf verweist der Rechtsanwalt Jens Klarmann vom Verband deutscher VerkehrsrechtsAnwälte e.V. (VdVKA) unter Hinweis auf das aktuelle Urteil des Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht (Az. 7 U 6/11).

An einem sonnigen Tag im Sommer 2008 fuhr der Kläger mit seinem Motorroller auf der Kreisstraße 110 im Kreis Bad Segeberg. Die Kreisstraße ist eine ländliche etwa vier Meter breite Straße ohne Fahrbahnmarkierung und mit geringem Verkehrsaufkommen. Im Bereich einer leichten Rechtskurve stürzte der Fahrer mit seinem Motorroller in der Nähe eines Schlaglochs am äußersten Fahrbahnrand. Er erlitt mehrere Rippenbrüche und einen Schlüsselbeinbruch. ...


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