Gleichgestellt bedeutet nicht nicht immer gleich

Rechtsprechung

u Schwerbehinderte Arbeitnehmer dürfen gegenüber weniger behinderten Beschäftigten bei der Bewilligung einer Altersteilzeit bevorzugt werden. Eine solche Bevorzugung ist selbst dann erlaubt, wenn der behinderte Beschäftigte mit einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist, urteilte das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem am 24. Juni 2011 veröffentlichten Urteil.

Im konkreten Fall unterlag ein beim Bund angestellter Sportgerätewart. Der heute 56-jährige mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 beschäftigte Arbeitnehmer hatte im Juli 2009 einen Antrag auf Altersteilzeit gestellt. Der Arbeitgeber wollte den Mann jedoch nicht in seinen Ruhestand verabs...


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