NPD-Praktikum anerkennen?

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Die Universität Potsdam musste nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 23. Juni 2011 das Praktikum eines Studenten in der Berliner Zentrale der rechtsextremen NPD anerkennen. Kläger war der stellvertretende Landesvorsitzende der Brandenburger NPD, Ronny Zasowk, der Politikwissenschaften studiert.

Er absolvierte 2009 ein dreimonatiges Pflichtpraktikum bei seiner eigenen Partei. Dies wollte der Dekan der Fakultät nicht anerkennen. Das Verwaltungsgericht gab jedoch Zasowk Recht, da allein der Prüfungsausschuss für die Anerkennung von Praktika zuständig sei. Dieser hatte Zasowk bereits zur Diplomprüfung zugelassen und damit das Praktikum als Prüfungsvoraussetzung anerkannt. Außerdem gebe es keine Praktikumsordnung, in der die Anforderungen genau festgelegt sind. Da die NPD nicht verboten sei, müsse dort auch ein Praktikum möglich sein.

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