Kein Geld ohne Arbeitserlaubnis

Kindergeld

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Volljährige ausländische Kinder erhalten ohne Arbeitserlaubnis kein Kindergeld. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit einem am 8. Juni 2011 veröffentlichten Urteil (Az. III R 24/08) entschieden.

Kindergeld wird ab Volljährigkeit nur noch dann bis zum 25. Geburtstag gezahlt, wenn sich das Kind noch in der Ausbildung befindet oder einen Ausbildungsplatz sucht. Als Nachweis für die Suche muss sich das Kind wenigstens alle drei Monate beim Arbeitsamt melden.

Darüber hinaus muss das Kind »grundsätzlich vermittlungsfähig sein«, heißt es nun in dem neuen Urteil, das bereits am 7. April 2011 gefällt wurde. Daran fehle es, wenn das Kind nach seinem ausländerrechtlichen Status »objektiv« nicht arbeiten darf.

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