nd-aktuell.de / 17.08.2011 / Ratgeber / Seite 2

Friseurpfusch

Schmerzensgeld

Für eine Haarglättung mit schmerzhaften Folgen muss ein Bremer Friseur einer Kundin 4000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das entschied das Hanseatische Oberlandesgericht (Az. 3 U 69/10). Bei der Behandlung wurde die Kopfhaut der Frau so stark verätzt, dass sie ein halbes Jahr eine Perücke tragen musste. Der Friseur hatte unter anderem die zur Glättung verwendete Lauge nicht sorgfältig zubereitet. Erst in der zweiten Instanz hatte die Klägerin mehr Erfolg. Das Oberlandesgericht erhöhte das Schmerzensgeld von 1500 auf 4000 Euro.