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Schleusen am Eingang zum Gericht

Justizministerium steckt 3,1 Millionen Euro in die Sicherheitstechnik

  • Wilfried Neiße
  • Lesedauer: 2 Min.

Nach Übergriffen in Gerichtssälen will das Land Brandenburg die Sicherheit an den acht Amtsgerichten verbessern. Für 3,1 Millionen Euro sollen die Eingangsbereiche von Gerichten und Staatsanwaltschaften gesichert werden, sagte Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) auf eine parlamentarische Anfrage.

Laut Schöneburg sind im kommenden Jahr Bauarbeiten im Wert von 250 000 Euro vorgesehen, im Jahr 2013 und später werden 2,85 Millionen Euro verbaut. Nach den tödlichen Vorkommnissen in Gerichten in Landshut und Dresden 2009 habe Anlass bestanden, das Sicherheitskonzept »um eine abstrakte Gefährdungsanalyse zu ergänzen«. An den Eingängen sollen Schleusen montiert werden. Vor dem Baubeginn werde geprüft, ob das jeweilige Gericht im Hinblick auf die prognostizierte Zahl der eingehenden Klagen langfristig gesichert ist, merkte Schöneburg an.

Indessen sind die alten Pläne, Amtsgerichte zu schließen, erst einmal vom Tisch. Insgesamt sollen künftig fast 60 Millionen Euro in die Sanierung von Amtsgerichtsgebäuden gesteckt werden. Mit 8,7 Millionen Euro kostet die Renovierung und Erweiterung des Amtsgerichts Königs Wusterhausen dabei das meiste Geld. Das Gericht in Senftenberg wird für 7,5 Millionen umgebaut und erweitert, das Amtsgericht Luckenwalde für 7,4 Millionen Euro.

Alle Amtsgerichtsgebäude in Brandenburg stehen unter Denkmalschutz. Daraus ergeben sich Schwierigkeiten, was die Erfüllung der aktuellen Aufgaben sowie den Einbau von Sicherungsanlagen betrifft. Die Gebäude in Königs Wusterhausen, Eberswalde, Luckenwalde und Senftenberg befinden sich nach Darstellung des Ministers in einem schlechten, mindestens aber sanierungsbedürftigem Zustand. Dennoch sind die meisten Bauarbeiten auf die Zeit nach 2013 verschoben.

Brandenburg hat seit 1990 bereits rund 300 Millionen Euro in die Sanierung seiner Gerichtsgebäude gesteckt. Gegenüber 1990 haben sich für den Bürger die Wege zur Justiz verlängert. Zunächst sind vor allem Zweigstellen von Gerichten geschlossen worden. Anfang der 1990er Jahre war die Zahl der Gerichtsbezirke von 42 auf 25 reduziert worden. Die sieben Zweigstellen sollten da erst einmal für einen kleinen Ausgleich sorgen. Längst sind sie Geschichte. Die Zweigstellen waren von vornherein nur als Übergangslösung gedacht. Sie sollten nur betrieben werden, bis ausreichend Räume am Hauptsitz des Amtsgerichts geschaffen sind.

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