nd-aktuell.de / 24.08.2011 / Ratgeber / Seite 5

Erklärung

Energiesparen

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein komplexes Regelwerk und für Laien nur schwer zu durchschauen. Deshalb hat die Bundesregierung die sogenannte Unternehmererklärung eingeführt. Damit verpflichtet sie alle Baufirmen und Handwerksbetriebe, die mit energetischen Sanierungsmaßnehmen betraut sind, dem Bauherren schriftlich zu bestätigen, dass die Arbeiten den Anforderungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Hausbesitzer sollten auf diese Bescheinigung drängen, vor allem, wenn sie Heizkessel und Warmwassersysteme einbauen oder austauschen lassen, Fassaden, Dach oder Geschossdecken dämmen, Fenster tauschen oder Klimaanlagen installieren lassen. Es mag ausreichen, wenn ein Fensterbauer auf seiner Rechnung die genauen U-Werte der neuen Fenster ausweist. Andererseits muss der Bauherr dann selbst den Nachweis führen, dass die Fenster der EnEV entsprechen. Das ist für Laien kaum zu leisten. Hausbesitzer sollten auf den Satz unter der Rechnung bestehen: Die ausgeführten Arbeiten entsprechen der Energieeinsparverordnung. www.vpb.de[1]

Links:

  1. http://www.vpb.de