nd-aktuell.de / 07.09.2011 / Ratgeber / Seite 6

Gebühren für Auskunft

Finanzamt

Seit 2006 dürfen Finanzämter Gebühren verlangen, wenn sie Steuerpflichtigen verbindliche Auskunft erteilen, wie bestimmte Sachverhalte steuerlich zu beurteilen sind. Die Gebührenhöhe richtet sich nach dem Wert, den die Auskunft für den Antragsteller hat. Mitunter gilt auch eine Zeitgebühr von 50 Euro je Stunde. Diese Regelung ist umstritten, weil das Steuerrecht so kompliziert sei, dass der Fiskus Anfragen gebührenfrei beantworten müsse. Als die Geschäftsleitung eines Unternehmens Auskunft darüber beantragte, wie sich die geplante Umstrukturierung des Unternehmens steuerlich auswirken würde, sollte sie für die Auskunft 91 456 Euro Gebühren zahlen. Das Unternehmen hielt das für verfassungswidrig und zog vor den Bundesfinanzhof. Der gab mit seinem Urteil vom 30. März 2011 (Az. I R 61/10) dem Fiskus Recht. Die Auskunft stelle für die Steuerpflichtigen einen besonderen Vorteil dar. Die Finanzverwaltung sei nicht verpflichtet, solche Vorteile ohne Gegenleistung zu gewähren.