Untaugliche Dämmung

Schimmelbefall

Als der Mieter Schimmelbefall entdeckte, der bereits den Schlafzimmerschrank befallen hatte, meldete er dies sofort dem Vermieter und verlangte Schadenersatz für den angefaulten Schrank.

Der Vermieter lehnte ab und erklärte, der Mieter habe den Schrank viel zu dicht an die Wand gestellt, die deutlich erkennbar von innen wärmegedämmt sei.

Der Streit kam vor das Landgericht: Ein herangezogener Bausachverständiger stellte fest, dass hier ein bauphysikalischer Mangel an der M...


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