nd-aktuell.de / 07.09.2011 / Ratgeber / Seite 2

Jobcenter muss Schuldenzinsen zahlen

Urteile in Kürze

Schuldzinsen für einen Hauskredit muss das Jobcenter Hartz- IV-Empfängern als Unterkunftskosten bezahlen. Die vollen Kreditlasten müssen auch übernommen werden, wenn der Partner der Hartz-IV-Bezieherin auszieht und selbst seinen Zinsanteil nicht mehr bezahlt, urteilte das Sozialgericht Dresden.
Az. S 3 AS 2611/09

Keine geschlossene Anstalt für geistig behinderte
Psychisch kranke oder behinderte Menschen dürfen nur bei einer erheblichen gesundheitlichen Gefährdung in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht werden. Die zwangsweise Unterbringung ist unverhältnismäßig, wenn die Gefahr für Leib und Leben auch durch andere Mittel behoben werden kann, so der Bundesgerichtshof.
Az. XII ZB 47/11

Schöffen müssen vor Gericht deutsch sprechen
Schöffen müssen bei Gerichtsverhandlungen ausreichend deutsch sprechen können. Nehmen sprachunkundige Schöffen dennoch an einem Verfahren teil, muss es wiederholt werden, urteilte der Bundesgerichtshof.
Az. 2 StR 338/10

Förderunterricht muss vom Jobcenter bezahlt werden
Das Jobcenter muss Legasthenikern die Kosten für einen Förderunterricht eines privaten Bildungsträgers bezahlen. Die Hartz-IV-Leistungen müssen auch gewährt werden, wenn die Schule selbst keine ausreichende Förderung den bedürftigen Kinder anbietet, entschied das Sozialgericht Bremen.
Az. S 23 AS 357/11.ER

Wegen schlechter Noten keine Anstellung
Schwerbehinderte Stellenbewerber werden nicht diskriminiert, nur weil sie wegen einer schlechten Note abgelehnt werden. Es besteht kein Anspruch, dass das Prüfungsergebnis wegen einer krankhaften Stressempfindlichkeit nicht berücksichtigt wird, stellte das Bundesarbeitsgericht klar.
Az. 8 AZR 679/09 epd