nd-aktuell.de / 07.09.2011 / Brandenburg / Seite 11

Heirat nach islamischem Recht

Prozess gegen Deutschlibanesen, der seine Frau misshandelt haben soll

Peter Kirschey

»Am liebsten möchte ich ihn gleich wieder mit nach Hause nehmen, Frau Richterin, die Kinder und ich, wir vermissen ihn sehr«, sagt Raife, Hauptbelastungszeugin und mutmaßliches Opfer, die ihren Mann einst wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung angezeigt hatte. Nun möchte sie davon nichts mehr wissen. Doch wer Justitia einmal angerufen hat, der kann nicht so einfach von einem fahrenden Zug abspringen.

Zunächst einmal muss das Gericht klären, in welchem Verhältnis die beiden zueinander stehen. und das ist höchst kompliziert. »Wir sind nach islamischem Recht verheiratet«, sagen beide übereinstimmend, zusätzlich haben sie sich im Justizkrankenhaus verlobt, sich also ein offizielles Heiratsversprechen gegeben. Seit 1997 sind der Deutschlibanese Houssam (39) und seine Frau Raife (29) nach islamischem Recht mehrfach verbandelt. Sie haben inzwischen drei Kinder, vier, zehn und zwölf Jahre alt, die bei Pflegeeltern untergebracht sind. Geheiratet heißt, sie haben sich von einem Hodscha, einem islamischen Gelehrten, in einer Moschee für Mann und Frau erklären lassen.

Dreimal ließ sich Houssam – wieder nach islamischem Recht – scheiden, indem er seine Ehefrau verstieß und dazu die entsprechende Formel sprach. Das hat der Allmächtige allerdings gar nicht gern, und so hat er sie zwei Mal – nach islamischem Recht – erneut geheiratet. Das letzte Mal im Dezember 2010 bei einem Friseur in Wedding. Da der schon mal nach Mekka gepilgert war, galt er für sie als »Hodscha«, durfte die Eheschließung vornehmen. Zwischendurch verschwand Houssam nach Libanon, um dort eine Frau zu ehelichen. Die Eltern der dortigen Braut machten allerdings einen Rückzieher, nachdem sie von dem Hochzeitswirrwarr ihres Bräutigams erfuhren.

Also kehrte er nach Deutschland zurück, um sich erneut seiner Raife zuzuwenden. Doch es soll zwischen den beiden nur so geknallt haben. So soll er am 8. Januar seiner Frau nach islamischem Recht die Haare ausgerissen, sie ins Bad geschleift und ihren Kopf in der Badewanne unter Wasser gedrückt haben. Am 12. Januar soll er sie mehrfach geschlagen und am 13. Januar auf der Karl-Marx-Straße vor ein Taxi gestoßen haben.

Alles Lügen, alles erfunden, hatte Houssam bei der Polizei erklärt, tatsächlich sei sie es gewesen, die ihn immer im Suff und unter Drogen geprügelt und schikaniert hätte. Auch er habe seine Frau mehrfach bei der Polizei angezeigt, doch seine Aussagen habe man nicht ernst genommen. »Es stimmt, Frau Richterin, ich war auch kein Engel«, sagt Raife und fuchtelt wild mit den Armen herum. Beide seien sie oft depressiv, beide mussten sich psychologisch behandeln lassen, beide können nicht miteinander und nicht ohneeinander. Und nun wollen sie es auch noch standesamtlich versuchen.

Vor Gericht hat der Angeklagte das Recht, zur Anklage zu schweigen. Das tut Houssam. Auch Raife hat als offizielle Verlobte, somit als Angehörige, das Recht, die Aussage zu verweigern. Auch sie will vor Gericht nichts sagen, obwohl ihr das Nichtssagen sehr, sehr schwer fällt. Nun muss das Gericht entscheiden, ob das zur Schau gestellte Miteinander wirklich funktioniert oder ob bei nächster Gelegenheit wieder die Fetzen fliegen.