nd-aktuell.de / 09.09.2011 / Brandenburg / Seite 12

Etappensieg für erzkatholische Jungenschule

Potsdam (AFP/epd). Eine in Potsdam geplante Privatschule nur für Jungen, die als Opus-Dei-Gymnasium bezeichnet wird, kann nun womöglich doch gebaut werden. Am Donnerstag wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Berufung des brandenburgischen Bildungsministeriums zurück. Das Bildungsministerium hatten sich mit der Berufung gegen ein Urteil gewehrt, demzufolge über den Genehmigungsantrag für das Jungengymnasium neu entschieden werden muss. Eine Elterninitiative zur Gründung der Schule hatte nach dem abgelehnten Bauantrag geklagt. Die Elterninitiative bekennt sich offen zu ihrer Verbindung zu dem erzkatholischen Bund Opus Dei, weshalb vom Opus-Dei-Gymnasium gesprochen wird.

Das Bildungsministerium hatte die Genehmigung der Schule mit dem Hinweis abgelehnt, dass eine reine Jungenschule eine öffentliche Schule nicht ersetzen könne und das brandenburgische Schulgesetz einen gemeinsamen Unterricht von Mädchen und Jungen vorsehe.

Dagegen kam das Oberverwaltungsgericht zu dem Ergebnis, dass ein Jungengymnasium wegen der von der Verfassung garantierten Privatschulfreiheit auch im Land Brandenburg genehmigungsfähig sei. Der gemeinsame Unterricht von Jungen und Mädchen sei kein die Schulstruktur betreffendes Prinzip. Es sei auch weder ersichtlich noch nachgewiesen, dass die alleinige Unterrichtung und Erziehung von Jungen oder Mädchen dem Erziehungsziel einer Gleichstellung und Gleichbehandlung der Geschlechter grundsätzlich widerspreche. Ob dies auf Grundlage des vorliegenden Schulkonzeptes anders zu beurteilen sei, müsse das Ministerium bei einem erneuten Antrag neu entscheiden.

»Anders als das Gericht sehen wir eine grundlegende Bedeutung der gemeinsamen Erziehung von Jungen und Mädchen«, reagierte Bildungsstaatssekretär Burkhard Jungkamp (SPD). Davon sollten auch freie Schulen nicht abweichen dürfen. Der SPD-Landtagsabgeordnete Thomas Günther kritisierte, es sei »völlig aus der Zeit gefallen», Jungen und Mädchen getrennt voneinander zu unterrichten. Erzkonservative Erziehungsmethoden, wie Opus Dei sie vertrete, seien zudem höchst fragwürdig.

Gemeinsamer Unterricht von Mädchen und Jungen gehöre »zu den Grundregeln des schulischen Alltags«, erklärte die Abgeordnete Gerrit Große (LINKE). Dieses Grundprinzip werde durch das Gerichtsurteil in Frage gestellt.

Das katholische Erzbistum Berlin stand den Plänen für das Jungengymnasium bislang distanziert gegenüber.