nd-aktuell.de / 14.09.2011 / Ratgeber / Seite 8

TÜV-Plakette nur hier erneuerbar

u Über eine halbe Million Deutsche leben zur Zeit im europäischen Ausland. Wer sich vorübergehend mit seinem in Deutschland zugelassenen Fahrzeug im Ausland aufhält, kann die fällige Hauptuntersuchung nur von einer Prüfstelle in Deutschland vornehmen lassen. Da die TÜV-Plakette und die Eintragung der erfolgreichen Hauptuntersuchungen staatlich geregelte Aufgaben darstellen, ist ein ausländisches Prüfungsprotokoll in Deutschland nicht gültig. Denn grundsätzlich ist die technische Fahrzeugüberwachung national geregelt. Das heißt, ein Fahrzeug wird von den örtlichen Prüfstellen in demjenigen Land überprüft, in dem es angemeldet ist. Autos mit deutschem Kennzeichen, die länger im Ausland gefahren werden, müssen in Deutschland abgemeldet und in dem jeweiligen Land zugelassen werden.