Ersatzansprüche bei Verlust des Fluggepäcks

Reiserecht

u Geht auf einem Flug nach Malaga eine als Reisegepäck aufgegebene Golfreisetasche verloren, in der sich nicht nur die Golfausrüstung der Reisenden befindet, die das Gepäck aufgegeben hat, sondern auch die Ausrüstung ihres mitreisenden Lebensgefährten, haftet die Fluggesellschaft auch für dessen Verlust. Der Ersatzanspruch bei Verlust von Reisegepäck steht nicht nur der Reisenden zu, die den Gepäckschein vorlegen kann, sondern auch dem Begleiter, der seine Gegenstände in ihrer Tasche in die Obhut der Airline gab.

Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. März 2011, Az. X ZR 99/10

Zoll kassiert ab –

auch bei der Brille

u Achtung bei größeren Anschaffungen im Ausland: Der Zoll kassiert ganz schön ab, wenn die Freigrenze von 430 Euro überschritten wird. Lässt sich ein deutscher Urlauber in der Türkei für 690 Euro eine Brille anfertigen, erhebt das Zollamt bei der Rückreise nach Deutschland Einfuhrabgaben von 120,75 Euro und zusätzlich einen...


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