nd-aktuell.de / 14.09.2011 / Ratgeber / Seite 4

Widerspruch gegen zu hohe Kosten

Urteile in Kürze

Wenn ein Mieter beanstandet, dass die Hausreinigungskosten in der Betriebskostenabrechnung (auch als Nebenkosten bezeichnet) zu hoch angesetzt seien und er seinen Einwand mit dem örtlichen Betriebskostenspiegel des Mieterbundes begründet, kann der Vermieter seine Forderung nur aufrechterhalten, wenn er nachvollziehbar darlegt, dass die Kosten angemessen und nicht überhöht sind.
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2010, Az. 10 U 74/09

Schadenersatz
Während der Mietzeit hatten die Mieter zwar des Öfteren renoviert, aber dabei die Fläche hinter einem Schrank ausgelassen. Als sich das beim Auszug des Mieters herausstellte, wurde dies als nichtfachmännische Schönheitsreparatur bezeichnet. Das sei gleichbedeutend mit einer »Beschädigung« der Mietsache, meinte das Gericht. Die Mieter hätten beim Auszug die Wohnung in nicht vertragsgerechtem Zustand zurückgegeben. Sie schulden deshalb dem Vermieter Schadenersatz für den Anstrich des betreffenden Zimmers.
Urteil des Landgerichts Essen vom 17. Februar 2011, Az. 10 S 344/10

Abmahnung unterlassen
Ein Mieter kündigte fristlos, weil durch Beschädigung von Stahlträgern über der Kellerdecke Einsturzgefahr bestand. Dagegen klagte der Vermieter. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Kündigung einerseits wegen erheblicher Gefahr berechtigt, andererseits aber unwirksam sei, weil der Vermieter nicht vor der Kündigung abgemahnt worden ist und ihm keine Frist für die Beseitigung des Schadens gestellt wurde.
Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. Januar 2010, Az. 10 U 74/09