nd-aktuell.de / 21.09.2011 / Ratgeber / Seite 4

Rauschgiftanbau ist ein Grund für Kündigung

Cannabiszucht

Wer seine Wohnung in erheblichem Umfang nutzt, um hier Rauschgift zu produzieren, riskiert nach Darstellung des Mietervereins Dresden und Umgebung die fristlose Kündigung durch den Vermieter.

Dies wird durch eine Reihe von Urteilen deutscher Gerichte bestätigt. So sah zum Beispiel das Amtsgericht Köln (Az. 219 C 554/07) im Anbau von Cannabispflanzen in der Wohnung (es waren 13 Marihuanapflanzen bis 1,10 m hoch und 43 Blumentöpfe mit Reststängeln) einen Missbrauch der Mietsache. Der Vermieter könne fristlos kündigen. Ihm sei es nicht zuzumuten, das Mietverhältnis bis zum Ablauf der »normalen« gesetzlichen Kündigungsfrist fortzusetzen.

Auch das Amtsgericht Hamburg-Blankenese (Az. 518 C 359/07) gab einem Vermieter aus ähnlichem Anlass Recht. Wer seine Mietwohnung planmäßig zur Begehung von erheblichen Straftaten benutzt und Cannabis im Keller anbaut, verstößt in schwerwiegender Art und Weise gegen seine mietvertraglichen Pflichten. Der Vermieter muss dies nicht hinnehmen. Er kann fristlos kündigen.