Auch mit Zwangsgeld durchsetzen

Arbeitszeugnis

Ein Arbeitgeber kann notfalls mit einem Zwangsgeld dazu gebracht werden, einem ausgeschiedenen Mitarbeiter ein Zeugnis auszustellen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.

Die Zeugnispflicht bestehe auch noch, wenn der Betrieb inzwischen aufgegeben und der Mitarbeiter daher ausgeschieden sei, hieß es in dem Beschluss. Damit gab das Gericht einem Mann Recht, der gegen seinen einstigen Arbei...


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