Auch mit Zwangsgeld durchsetzen
Arbeitszeugnis
Ein Arbeitgeber kann notfalls mit einem Zwangsgeld dazu gebracht werden, einem ausgeschiedenen Mitarbeiter ein Zeugnis auszustellen. Das geht aus einem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz in Mainz hervor.
Die Zeugnispflicht bestehe auch noch, wenn der Betrieb inzwischen aufgegeben und der Mitarbeiter daher ausgeschieden sei, hieß es in dem Beschluss. Damit gab das Gericht einem Mann Recht, der gegen seinen einstigen Arbei...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.