Tierfett ist nichts für Wiederkäuer
Leipzig (AFP/ND). Kühe und andere Wiederkäuer dürfen weiterhin nicht mit tierischen Fetten gefüttert werden. Das gesetzliche Verbot ist mit EU-Recht vereinbar, wie das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch entschied. Damit scheiterte die Klage eines Mastbetriebs aus dem Kreis Warendorf in Nordrhein-Westfalen. Er wollte Kälber mit Futtermitteln mästen, die Rindertalg und Schweinefett enthielten. Laut Urteil dient das Fütterungsverbot dazu, Infektionen von Wiederkäuern mit der Rinder-Gehirnkrankheit BSE zu verhindern und das Übertragungsrisiko auf den Menschen zu minimieren. Das Verbot sei wegen des Gesundheitsschutzes von Menschen und Tieren auch unionsrechtlich gerechtfertigt, urteilten die Richter.
Zum Aktionspaket
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.