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Saar-Wahl 2009 gültig

Verfassungsgericht weist Beschwerden zurück

  • Lesedauer: 1 Min.
Saarbrücken (dpa/nd). Die saarländische Landtagswahl muss nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken bestätigte am Donnerstagabend die Gültigkeit des Urnengangs von 2009. Nach Auffassung des höchsten Gerichts im Saarland gab es damals keine so gravierenden Fehler, dass eine Neuwahl nötig wird. Bei der Landtagswahl 2009 hatte die CDU 19 Mandate errungen, die SPD 13, die LINKE 11, die FDP 5 und die Grünen 3. Danach hatten CDU, FDP und Grüne eine Koalition gebildet. Dem Gericht lagen Beschwerden der SPD-Fraktion und mehrerer Wahlberechtigter vor.
Die Sozialdemokraten monierten vor allem unlautere Wahlwerbung der CDU sowie die Gestaltung der Stimmzettel.
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