Geheimniskrämerei bleibt an der Tagesordnung

Trotz eindeutiger Regelungen verweigern EU-Einrichtungen Bürgern oft Auskunft

  • Kay Wagner, Brüssel
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Zehn Jahre ist das EU-Gesetz alt, das es jedem Bürger erlaubt, fast alle Dokumente der Europäischen Institutionen einzusehen. Doch oft wird diese Einsicht verweigert.

Nikiforos Diamandouros
Nikiforos Diamandouros
Es war kein Zufall, dass der Europäische Bürgerbeauftragte gerade am »Internationalen Tag zum Recht auf Information« am 28. September zu einer seiner seltenen Veranstaltungen in das Brüsseler Europäische Parlament geladen hatte. »In den EU-Gesetzen ist festgeschrieben, dass jeder Bürger Recht darauf hat zu erfahren, was in der EU-Verwaltung und den EU-Gremien passiert.« Das wüssten allerdings nur sehr wenige Bürger, fügte Nikiforos Diamandouros hinzu. Und wer die EU-Verordnung 1049 aus dem Jahr 2001 kenne und von seinem Auskunftsrecht Gebrauch mache, werde häufig mit einer wenig erfreulichen Wirklichkeit konfrontiert. Denn das Recht auf Auskunft wird den Bürgern oft verweigert.
Keiner weiß das besser als Diamandouros selbst. Acht Jahre ist der Grieche bereits Bürgerbeauftragter der EU. An ihn können sich Bürger und Organisationen wenden, wenn sie sich über das Verhalten von EU-Einrichtungen beschweren wollen. Zum Beispiel, wenn ihnen d...

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