nd-aktuell.de / 14.10.2011 / Politik / Seite 5

Staatstrojaner legte Computer lahm

Panne beim Einsatz der Schnüffel-Software / Weiterhin Diskussion über Umgang damit

Wenn Ermittler den Staatstrojaner einsetzen, wollen sie eigentlich möglichst wenige Spuren hinterlassen. In Brandenburg ist das aber offenbar gründlich schiefgegangen: Die Schnüffelsoftware legte den PC eines Verdächtigen lahm.

Potsdam/Berlin/München (dpa/nd). Der Einsatz eines Staatstrojaners hat den Computer eines Tatverdächtigen in Brandenburg außer Gefecht gesetzt. Das berichtete die Tageszeitung »Potsdamer Neueste Nachrichten«. In einem Verfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) und des Zolls, die einen Verdächtigen wegen Steuerbetrugs durch illegalen Zigarettenhandel per internationalem Haftbefehl suchten, sei es zu der Panne gekommen. In einem anderen Fall habe der Zoll die Software Ende 2010 bei Ermittlungen gegen eine internationale Betrügerbande eingesetzt, die mit gefälschten Potenzmitteln im Internet handelte.

Unklar ist weiterhin, welche Varianten der staatlichen Schnüffel-Software bislang eingesetzt wurden. Der Geheimdienstkoordinator im Bundeskanzleramt, Günter Heiß, der die Fachaufsicht über den Bundesnachrichtendienst ausübt, sagte den »Stuttgarter Nachrichten«, die Landesbehörden bekämen »multifunktionale Rohlinge«. Diese hätten als Prototypen weit mehr Fähigkeiten als rechtlich zugelassen. Die Ermittler selbst seien gehalten, die Fähigkeiten der Spionage-Software auf jenes Maß zu reduzieren, das die Gerichte vorgegeben haben, meinte Heiß.

Diese Angaben widersprechen jedoch den Angaben der hessischen Firma Digitask, die unter anderem den vom Chaos Computer Club analysierten Trojaner programmiert hatte, der in Bayern zum Einsatz kam.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plädierte vor diesem Hintergrund für eine technische Einschränkung von Online-Überwachungsprogrammen. Sie sprach sich dafür aus, die umstrittene Aufnahme von Bildschirmfotos nicht mehr zuzulassen. Außerdem regte die Ministerin einheitliche Regelungen für den Umgang mit der Überwachungs-Software bei allen Sicherheitsbehörden und für die Gesetzgebung des Bundes und der Länder an.