Bürger klagen gegen Wahlgesetz

Karlsruhe soll Überhangmandate kippen

Der Bundesrat winkte am Freitag das schwarz-gelbe Wahlgesetz durch. Denn nur Karlsruhe kann es noch kippen. SPD, Grüne und Linkspartei haben Verfassungsbeschwerden angekündigt und auch außerparlamentarische Initiativen wollen auf diesem Wege ein verfassungskonformes Wahlrecht einfordern.

Nach den Oppositionsparteien im Bundestag haben nun auch zwei außerparlamentarische Initiativen Verfassungsbeschwerden gegen das neue Bundestagswahlrecht angekündigt. Mehr Demokratie und Wahlrecht.de stellten am Freitag in Berlin eine »Bürgerklage« vor, für die sie in den nächsten Monaten weitere Unterstützer sammeln wollen. Das Wahlgesetz hatte am Freitag mit der Verabschiedung im Bundesrat die letzte Hürde im parlamentarischen Verfahren genommen. Die Länderkammer ließ die Reform trotz der Bedenken aus SPD-geführten Ländern passieren, um den Weg nach Karlsruhe freizumachen. Sie hätte es nicht verhindern, sondern allenfalls verzögern können.

»Das Wahlrecht ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie«, sagte Michael Efler, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. »Wenn die schwarz-gelbe Koalition zunächst die vom Gericht gesetzte Frist verpasst und dann in letzter Minute einen Gesetzentwurf durchsetzt, der die alten Probleme zementiert, dann rüttelt sie an diesem Grundpfeiler.« Dies sei nicht hinnehmbar. Nach Ansicht der Kläger kann das Wahlgesetz dazu führen, dass der Wählerwille verfälscht wird. So bleibe das negative Stimmgewicht bestehen, das bewirken kann, dass man einer Partei schadet, indem man sie wählt. Die Karlsruher Richter hatten diesen Effekt im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt.

Vor allem wollen die Kläger aber eine höchstrichterliche Entscheidung über die umstrittenen Überhangmandate herbeiführen. »Es ist bloß eine Frage der Zeit, bis die Mehrheitsverhältnisse bei einer Bundestagswahl durch Überhangmandate in ihr Gegenteil verkehrt werden«, erklärte Wilko Zicht von Wahlrecht.de. Zicht und andere hatten das Urteil gegen das negative Stimmgewicht erwirkt.

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