Dazu teilte uns ein Leser mit, dass die Auskunft falsch sei. Er hat Recht! Wir bitten um Entschuldigung und berichtigen: Es kommt darauf an, woher das Heizgerät seine Verbrennungsluft bezieht. In der Kehr- und Überprüfungsordnung heißt es, dass raumluftabhängige Feuerstätten einmal pro Jahr zu messen sind. Gasetagenheizungen sind meistens, aber nicht in jedem Fall, raumluftabhängig.
Nur bei raumluftunabhängigen Feuerstätten genügt die Immissionsmessung, wenn sie einmal in jedem zweiten Kalenderjahr vorgenommen wird.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209191.wie-oft-ist-zu-messen.html