Wer mehr Stunden arbeiten will

BAG-Urteile

Wollen Teilzeitbeschäftigte in ihrem Betrieb mehr Stunden arbeiten, reicht es nicht aus, den Chef über den Aufstockungswunsch zu informieren. Sie müssen sich vielmehr selbst um vorhandene interne Stellen bewerben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem am 21. September 2011 veröffentlichten Beschluss (Az. 7 ABR 117/09).

Der Hintergrund: Nach den gesetzlichen Regelungen müssen Teilzeitbeschäftigte, die mehr arbeiten wollen, bei der Besetzung neuer Stellen bevorzugt berücksichtigt werden.

Im konkreten Fall hatte der Betriebsrat einer Bremer Klinik der Neueinstellung einer Küchenhilfe widersprochen, weil mehrere Teilzeitbeschäftigte ihren Wunsch nach einer Aufstockung angemeldet haben. Das BAG entschied, dass Arbeitgeber einzeln...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.