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Tricks beim Lärmschutz

  • Lesedauer: 1 Min.

(nd-Kammer). Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) hat gegen die Geschäftsführung der Flughafen Berlin-Schönefeld GmbH (FBS) Strafanzeige erstattet. Es bestehe der Verdacht, dass die FBS die von den Lärmimmissionen des im Bau befindlichen Flughafens betroffenen Bürger bewusst über die tatsächliche Belastung getäuscht habe, so der Verband.

Laut eines in seinem Auftrag erstellten Gutachtens sind von der FBS für die Lärmimmissionen deutlich zu niedrige Maximalpegelwerte angegeben worden. »Das geschah mutmaßlich, um Kosten für die vom Planfestellungsbeschluss vorgeschriebenen Lärmschutzmaßnahmen zu sparen«, so VDGN-Präsident Peter Ohm.

Konkret geht es um ein Haus in Berlin-Bohnsdorf, das in der sogenannten Kernzone des Flughafens liegt und dessen Besitzer damit Anspruch auf passive Lärmschutzmaßnahmen haben. Während die FBS für das Haus eine Lärmbelastung von 82 Dezibel angegeben hatte, kam das Gutachten auf 91,6 Dezibel. Die angebotenen 296 Euro für den Einbau eines Lüfters wären somit zu gering. Laut Gutachten seien mindestens 3000 Euro erforderlich. Ohm wirft der FBS Trickserei vor. »Ordnungsgemäße Lärmschutzmaßnahmen sind das Mindeste, was die von Fluglärm malträtierten Menschen erwarten dürfen.«

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