Design hat seinen Wert und sollte geschützt werden

AGD legt Vergütungstarifvertrag Design vor

  • Klaus Rautenfeld
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der AGD Vergütungstarifvertrag Design, zum achten Mal vereinbart und unterzeichnet von den Tarifpartnern Allianz deutscher Designer AGD e.V. und Selbstständige Designstudios (SDSt) e.V., regelt übersichtlich die Vergütung für Designleistungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer und sichert den Schutz des Urhebers.

Flexibel und insbesondere für die Auftraggeber rechtssicher werden Vergütungsvereinbarungen nach VTV Design (Abbildung: AGD) durch die Kombination der Rechtsgrundlagen aus Urheberrecht und Bürgerlichem Gesetzbuch. Der Tarifvertrag unterteilt Designleistungen in drei Teile: die Vergütung von Entwurfsarbeiten, die Vergütung für Nutzungsrechtseinräumung sowie die Vergütung für zusätzliche Leistungen.

Im Mittelpunkt der Vergütung von Design steht dabei die kreative Entwurfsleistung, für die das Urheberrecht eine wichtige Rolle spielt. Denn bei Entwürfen von Designern handelt es sich um persönliche geistige Schöpfungen, die spät...


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