nd-aktuell.de / 02.11.2011 / Ratgeber / Seite 24

Heizung und Warmwasser sind getrennt abzurechnen

Leserfrage

Meine Wohnung wird mit Gas zentralbeheizt, und die Menge des Warmwassers wird an der Anlage erfasst. Die Wohnungen haben keine Warmwasserzähler, so dass Heizung und Warmwasser nicht getrennt abgerechnet werden können. Darf ich gemäß § 12 Heizkostenverordnung die Gesamtkosten für das Warmwasser um 15 Prozent kürzen?
Günter L., Brandenburg

Ja, die Kürzung ist berechtigt, denn eine verbrauchsabhängige Warmwasserkostenabrechnung für das, was im Haushalt verbraucht wurde, kann nur mit Hilfe von Wohnungswasserzählern erfolgen. Die Teilumlage (quasi als Grundkosten) nach Wohnfläche und die restlichen Kosten nach Personenanzahl ist keine vorschriftsmäßige verbrauchsabhängige Abrechnung, wie dies von der Heizkostenverordnung vorgeschrieben wird, denn es gibt ja keine Trennung zwischen dem Kostenaufwand der Wassererwärmung für die Heizung und den Kosten, die für das Warmwasser im Haushalt entstehen.

HARTMUT HÖHNE