»Beschissenes Wochenende, Chef«
Rechtsfrage
Wer seinem Vorgesetzten ein »beschissenes Wochenende« wünscht, darf abgemahnt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem kürzlich bekanntgewordenen Urteil. Nach Auffassung der Richter ist es unerheblich, ob die darin liegende Beleidigung auch strafrechtl...
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