Eine Pflicht für den Arbeitnehmer gibt es nicht

Rechtliche Grundlagen zur Teilzeitsarbeit

  • Lesedauer: 2 Min.
Etwa zehn Millionen Menschen in Deutschland arbeiten Teilzeit: Acht Millionen, weil sie es wollen oder weil sie durch Aufgaben etwa in der Familie dazu gezwungen sind. Zwei Millionen wählen die Teilzeitbeschäftigung, weil sie keine Vollzeitstelle finden. Beide Gruppen sollten sich über die Chancen und die finanziellen Folgen der Teilzeitarbeit aber gut informieren.

Wer hat Anspruch auf einen Teilzeitjob?

Nach sechs Monaten in einem Job kann ein Beschäftigter eine Verringerung der Arbeitszeit verlangen. Die gewollte Reduzierung muss aber drei Monate vorher angemeldet werden und in der Firma müssen mehr als 15 Beschäftigte arbeiten, um einen Teilzeitanspruch zu haben. Außerdem darf die Arbeitszeitreduzierung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen oder unverhältnismäßige Kosten verursachen - in diesem Fall kann die Firma den Antrag ablehnen.

Kann ich zur Teilzeitarbeit gezwungen werden?

Nein, ein Arbeitgeber kann seine Beschäftigten nicht zum Wechsel von Vollzeit in Teilzeit zwingen. Wird dem Beschäftigten wegen seiner Weigerung, Teilzeit zu arbeiten, gekündigt, ist diese Kündigung unwirksam.

Unterliegen Teilzeitjobs der Sozialversicherungspflicht?

Ja, es gelten die üblichen Verpflichtungen zur Sozialversicherung. Nur Beschäftigte mit Minijobs sind davon ausgenommen. Alle übrigen zahlen weiter Beiträge etwa in die Renten- oder Arbeitslosenversicherung.

Wie wirkt sich Teilzeit auf die Rentenhöhe aus?

Entsprechend den niedrigeren Einzahlungen in die Rentenversicherung reduzieren sich auch die späteren Rentenansprüche. In Erziehungszeiten gibt es eine Sonderregelung: Wer nach den ersten drei Jahren in der Zeit bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes Teilzeit arbeitet und mit der Teilzeitarbeit nicht mindestens ein durchschnittliches Einkommen erreicht, kann eine Aufwertung der Rente erhalten. Die Rentenanwartschaften aus der Erwerbstätigkeit werden dann um die Hälfte aufgewertet. Höchstgrenze ist der Durchschnittsverdienst aller Versicherten.

Was für Auswirkungen gibt es bei Arbeitslosigkeit?

Ähnlich wie bei der Rente sieht es bei Arbeitslosigkeit aus: Das Arbeitslosengeld fällt durch die niedrigeren Beiträge eines Teilzeitbeschäftigten auch niedriger aus, falls dieser seinen Job verliert. Mit einer Ausnahme: Das volle Teilzeiteinkommen erhält als Arbeitslosengeld, wer in den 42 Monaten vor der Arbeitslosigkeit wenigstens sechs Monate am Stück in mehr als 80 Prozent der Vollzeitarbeitszeit gearbeitet hat und wenn die Teilzeitarbeit weniger als 80 Prozent der Vollzeitarbeitszeit beträgt.

Darf ich mit einer Teilzeitstelle an Fortbildungen teilnehmen?

Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass auch Teilzeitbeschäftigte an Fortbildungen teilnehmen können. Ausgenommen sind hiervon aber Beschäftigte, wo dringende betriebliche Gründe oder die Aus- und Weiterbildungswünsche anderer teilzeit- oder vollzeitbeschäftigter diesem Wunsch entgegenstehen.

AFP/nd

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