nd-aktuell.de / 11.11.2011 / Politik / Seite 15

Rechtsfrage

Verein darf kündigen

Auch ein gemeinnütziger Verein darf einem Mitarbeiter aus wirtschaftlichen Gründen kündigen. Das entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz. Nach Auffassung des Gerichts steht dies nicht im Widerspruch zur Gemeinnützigkeit (Az.: 9 Sa 121/11).

Das Gericht wies damit die Klage der Mitarbeiterin einer gemeinnützigen Organisation ab. Die Klägerin hatte die Kündigung mit dem Argument angegriffen, ihr sei aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt worden. Dies dürfe bei einer gemeinnützigen Organisation keine Rolle spielen. Konkret hatte der Arbeitgeber ihre Arbeitsweise kritisiert, die zu Einnahmeverlusten führen könnte. Das LAG folgte den Argumenten der Klägerin jedoch nicht. Die Anerkennung einer Organisation als gemeinnützig bedeute, dass sie ihre Mittel zeitnah für ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden müsse. Sofern sie durch die Kündigung eines nicht zufriedenstellend arbeitenden Mitarbeiters Einnahmeverluste vermeiden will, bestehe zu gesetzlichen Vorgaben kein Widerspruch. dpa/nd