nd-aktuell.de / 11.11.2011 / Brandenburg / Seite 12

Kein Schultrojaner im Anmarsch

Wilfried Neiße

Spionieren die Trojaner jetzt schon brandenburgische Schulen aus? Mit dieser Frage wurde Bildungsministerin Martina Münch (SPD) gestern parteiübergreifend bestürmt. Da sei nichts dran, lautete die Antwort. Anlass ist ein Vertrag, den die Verwertungsgesellschaften mit dem bayerischen Staatsministerium abgeschlossen haben, das in diesem Fall sämtliche Bundesländer vertreten hatte. Darin wird der Verwertungsgesellschaft Wort und der Verwertungsgesellschaft Musikredaktion gestattet, eine »Plagiatssoftware« einzusetzen, um zu testen, ob Schulen tatsächlich jene Materialien einsetzen, die auch bezahlt worden sind.

»Die Inhalte dieser Vereinbarung waren offenbar insbesondere Lehrerverbänden weitgehend unbekannt. Datenschützer kritisieren diese Regelung«, sagte gestern im Landtag die Abgeordnete Marie Luise von Halem (Grüne). Nach »Trojanern in brandenburgischen Lehrerinnen- und Lehrerzimmern« erkundigte sich auch Torsten Krause (LINKE).

»Es gibt noch mehr Anfragen dazu«, bestätigte Bildungsministerin Münch. Ihren Worten zufolge sollen in der Tat Verwertungsgesellschaften in Zukunft auch in Brandenburg über diese Kontrollsoftware den Urheberrechtsschutz an Schulen durchsetzen können. »Dabei handelt es sich weder um eine Überwachung der Telekommunikation noch um eine Onlinedurchsuchung«, sagte Münch.

Es werde sichergestellt, dass die Kontrollsoftware an nicht mehr als einem Prozent der öffentlichen Schulen eingesetzt wird und ausschließlich nach Plagiaten suchen könne, versicherte sie ferner. Andernfalls müssten die Schulen urheberrechtliche Ansprüche selbst vergüten, was sehr aufwändig und erheblich teuerer wäre als die Pauschale in Höhe von 233 000 Euro, die das Land derzeit an die Gesellschaften überweise.

Münch klärte darüber auf, dass es die kritisierte Software noch gar nicht gebe und dass sie, sollte sie vorliegen, vor dem Einsatz streng auf die Einhaltung des Datenschutzes kontrolliert werde. Diese Software werde im Unterschied zu einem »Trojaner« über keine Fähigkeit verfügen, die nicht gewünscht und abgesprochen sei. »Wir werde sicherstellen, dass sie lediglich nach Plagiaten sucht.«

Man müsse den Verwertungsgesellschaften das Recht zugestehen, festzustellen, ob an den Schulcomputern urheberrechtlich geschützte Daten gespeichert sind oder nicht, merkte Münch an. Das sei die Voraussetzung dafür, dass Schulen »in bestimmtem Umfang kostenfrei Inhalte nutzen können«. Andernfalls »untergraben wir die Basis von Verlagen und Autoren komplett«. Die anvisierte Kontrolle betreffe Wort- Bild-, Kunst- und Musikeditionen. Die getroffene Vereinbarung regle umfangreich das Kopierrecht.