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Bankgebühren

  • Lesedauer: 1 Min.
Im nd-Ratgeber haben wir schon vielfach auf die Praxis hingewiesen, dass Banken und Sparkassen unzulässige Gebührenklauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufführen. In einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 8. April 2011 (Az. 2-25 O 260/10) wurde die Rechtswidrigkeit dieses Vorgehens erneut bestätigt.

Der verhandelte Fall: Gemäß ihren AGB schickte die Deutsche Bank Kunden ihren Kontoauszug automatisch per Post zu, wenn sie den Auszug nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür verlangte die Deutsche Bank eine Gebühr von 1,94 Euro.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen beanstandete dieses Vorgehen und hielt die Gebühr für unzulässig. Das sah auch das Landgericht Frankfurt am Main so. Banken seien gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden mindestens einmal monatlich über die Zahlungsvorgänge auf dem Konto zu informieren - sei es nun online, am Auszugsdrucker oder per Kontoauszug mit der Post, so die Richter. Wer gesetzliche Pflichten erfülle, dürfe dafür kein Entgelt verlangen.

Nur im Ausnahmefall - wenn zum Beispiel der Kunde explizit einen zusätzlichen Kontoauszug zugesandt bekommen wolle - sei eine solche Gebühr statthaft. Wer indes seinen Auszug am Kontoausdrucker nicht abhole, verlange damit keine Extrazusendung des Kontoauszugs durch die Bank per Post.

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