Gemeindeplan

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Grundbesitzer haben nach einem aktuellen Urteil keine Handhabe gegen Gemeinden, die Bebauungspläne nicht umsetzen. Die Kommune muss sie nicht wegen möglicher Wertminderung entschädigen, geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az. 1 BVR 2232/10). Im vorliegenden Fall fühlten sich Kläger in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, weil die Gemeinde über Jahre einen Bebauungsplan nicht umsetzte und sie keine Wohnungen bauen konnten. Mit ihrer Forderung nach einer Ausgleichszahlung für die Wartezeit waren sie bereits vor dem Oberlandesgericht und dem BGH gescheitert. Die Verfassungsrichter sahen keine Verletzung von Verfassungsrechten. Das letzte Wort hätten nun die Verwaltungsgerichte.

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