Verurteilt wegen einer Meinung

Zwei Gerichtsverfahren mit unterschiedlichem Ausgang zu Aussagen gegen Krieg und Militarismus

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Zwei politische Äußerungen waren gestern Gegenstand von Gerichtsverfahren in Berlin. Angeklagt waren das ehemalige RAF-Mitglied Inge Viett wegen »Billigung einer Straftat« und der stellvertretende Sprecher der LINKEN von NRW, Thies Gleiss, wegen »Beleidigung« der Bundeswehr. Viett wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, Gleiss freigesprochen.

Die Sicherheitsvorkehrungen im Moabiter Gericht waren beeindruckend - so als würde ein linksterroristisches Bomberkommando jeden Moment über den Gerichtssaal herfallen. Mehrfache Kontrollen und Sicherheitsschleusen mussten die Besucher passieren. Dabei ging es »nur« um einen Satz aus einer Rede von Inge Viett auf der Luxemburg-Konferenz im Januar: »Wenn Deutschland Krieg führt und als Antikriegsaktion Bundeswehrausrüstung abgefackelt wird, dann ist das eine legitime Aktion ...«

Strafbare Handlung oder Äußerung, die durch die Meinungsfreiheit gedeckt ist? Um Viett anklagen zu können, griff die Staatsanwaltschaft zu einem Trick. Sie ordnete dem Zitat neun Brandstiftungen an Fahrzeugen der Bundeswehr zu, um zu behaupten, Viett habe genau diese Aktionen glorifiziert. Das Landeskriminalamt sammelte fleißig Straftaten, um »Fleisch um die Knochen« zu machen, wie es ein Staatsschützer als Zeuge treffend formulierte. Den Beweis für strafbar...


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