nd-aktuell.de / 25.11.2011 / Politik / Seite 14

Wenn das Wohnhaus wankt

Urteil zu Bergschäden im Saarland erwartet

Jörg Fischer, dpa
Jahrelang wurde das Haus eines Saarländers von Beben erschüttert. Er will deshalb vom Bergwerksbetreiber RAG eine Ausgleichszahlung erstreiten. Heute will das Landgericht Saarbrücken ein Urteil sprechen.

Saarbrücken. In einem Musterprozess will das Landgericht Saarbrücken heute über Ausgleichszahlungen für einen Hauseigentümer entscheiden, der von bergbaubedingten Erdbeben betroffen war. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte es bereits im September 2008 grundsätzlich bejaht, dass der Mann aus dem saarländischen Lebach einen Anspruch auf Schadensersatz hat. Das Landgericht muss nun darüber befinden, ob die Erschütterungen für den Kläger unzumutbar waren und wie viel Geld der Bergwerksbetreiber RAG ihm zahlen muss.

Was ist zumutbar?

Von dem Urteil hängt ab, ob auch tausende andere Bergbau-Geschädigte im Saarland einen Ausgleich für eingebüßte Wohn- und Lebensqualität bekommen. Die RAG muss mit Millionenforderungen rechnen. In dem Prozess kommt es darauf an, welche Kriterien - etwa Intensität und Häufigkeit der Erschütterungen - die Richter als zumutbar festsetzen. Das Musterverfahren dauert bereits mehrere Jahre. Nachdem das Amtsgericht Lebach dem Kläger Hermann Löw für dessen Beeinträchtigungen zwischen Januar 2005 und Januar 2006 insgesamt 1100 Euro zugesprochen hatte, gab das Landgericht Saarbrücken Anfang 2008 der RAG recht. Daraufhin war der Kläger vor den BGH gezogen, der den Fall zurückverwies.

100 000 Betroffene

Die Klage stützt sich erstmals nicht auf das Bergbaurecht, nach dem Schäden an Häusern abgewickelt werden, sondern auf das weiterreichende Nachbarschaftsrecht. Dieses ermöglicht einen Ausgleich für Immissionen aller Art wie Lärm, Gestank und eben auch Erschütterungen durch den Bergbau.

Laut Landesverband der Bergbaubetroffenen, dem rund 4500 Mitglieder angehören, sind im Raum Dillingen und Saarlouis rund 100 000 Menschen von den Beben betroffen. Nach Angaben des Verbandssprechers Peter Lehnert kam es seit 2000 durch den Bergbau dort zu Beben mit einer Stärke von 1,9 bis 3,7 - insgesamt in rund 1000 Fällen. Auch das Haus des Klägers war dadurch beschädigt worden. Die Schäden an den Wänden und im Fußboden hatte die RAG ersetzt, aber keinen Ausgleich für die Beeinträchtigung des Wohnwerts gezahlt.