Gegen Kommunalabgaben

Thüringer Volksbegehren formal zulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

Erfurt (dpa/nd). Das Thüringer Volksbegehren gegen Kommunalabgaben ist formal zulässig. Von mehr als 24 000 eingereichten Unterschriftsbögen seien nur 706 ungültig gewesen, teilte der Landtag am Donnerstag mit. Nun läuft eine einmonatige Frist, in der die Landesregierung oder ein Drittel der Landtagsabgeordneten beim Verfassungsgerichtshof gegen das Begehren klagen können.

Das Innenministerium hatte bereits Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit geäußert, da der Plan der Initiative in das Haushaltsrecht eingreife. Die Initiatoren fordern die Abschaffung von Beiträgen für Abwasseranlagen und Straßenausbau. Gibt es keine Klage, können sie bis zu vier Monaten lang Unterschriften für ihren Gesetzentwurf sammeln. Wenn dann bei dieser Sammlung zehn Prozent der Stimmberechtigten zustimmen, muss sich der Landtag damit befassen. Lehnt er den Gesetzentwurf ab, kommt es zu einem Volksentscheid.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal