nd-aktuell.de / 01.12.2011 / Brandenburg / Seite 11

Drei Autos angezündet: Haftstrafe

Der 25-jährige Tobias P. wurde gestern wegen dreifacher Autobrandstiftung zu einer Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Gericht ordnete gleichzeitig Haftverschonung an. Tobias P. hatte in den Nachtstunden des 24. September in Mitte nacheinander drei teure Fahrzeuge angezündet, war dabei auf frischer Tat ertappt und in U-Haft genommen worden.

Vor Verhandlungsbeginn hatten die Kammer, die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung einen Deal geschlossen. Bei einem Geständnis sollte die Strafe nicht höher als zwei Jahre und zehn Monate ausfallen. Alle Seiten akzeptierten die Absprache, und so ließ Tobias in einer knappen Erklärung über seinen Rechtsanwalt die drei Autobrandstiftungen gestehen. Über die Motive der Tat wurden keine Aussagen gemacht. Wegen seiner Alkoholisierung ging das Gericht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus.

In ihrem Plädoyer hatte die Staatsanwaltschaft die volle Ausschöpfung des abgesprochenen Strafrahmens gefordert. Dies sei zur Abschreckung möglicher Nachahmungstäter erforderlich.

Die Verteidigung sprach sich hingegen für eine Bewährungsstrafe aus. Sie begründete dies mit einer beispiellosen Medienkampagne nach der Verhaftung von Tobias. In Artikeln wurde er als »Hassbrenner« und »Mitglied einer linken Terrorgruppe« dargestellt. Gleichzeitig wurde der junge Fotograf stets als »Sohn eines Linkspolitikers« benannt, obwohl keinerlei Zusammenhänge zwischen Elternhaus und den Taten bestanden hätten. Im Internet wurden sein voller Name und die Wohnadresse veröffentlicht mit der Aufforderung, ihm einen Denkzettel zu verpassen. Die massiven Drohungen aus der rechten Szene reichten soweit, dass anonym dazu aufgerufen wurde, ihn mit einem Fahrzeug zu verbrennen. Deshalb nannte der Verteidiger den Antrag der Staatsanwaltschaft in seiner Höhe unangemessen, zumal bei den Taten nur Sachschäden entstanden seien.

Es müsse bei der Strafzumessung einen deutlichen Unterschied zu den Taten geben, bei denen Menschenleben in Gefahr seien, wie etwa bei den U-Bahn-Schlägern. Schließlich warf die Verteidigung die Frage auf, warum die Polizei nicht früher eingegriffen habe, da zeitweilig neun Beamte auf seiner Spur waren und sie jedes Detail der Brandstiftungen beobachtet hätten.

Das Gericht hielt eine Strafe oberhalb einer Bewährung für tat- und schuldangemessen. Bei Brandstiftungen bestehe immer die Gefahr, dass Menschen zu Schaden kommen, betonte es.