nd-aktuell.de / 14.12.2011 / Ratgeber / Seite 25

Hausbesitzer können sich schützen

Graffiti

Sie sind oft bunt und grell. Sie können interessante Kunst sein. Aber nur allzu häufig sind es sinnlose Kritzeleien und Gangzeichen, sie verschandeln Häuserwände und kosten die Eigentümer viel Geld, um sie wieder zu beseitigen.

Die Bekämpfung illegaler Schmierereien gestaltet sich schwierig - die Täter können nur selten gefasst und schadenersatzpflichtig gemacht werden. Versicherungsexperten raten darum, dass sich Eigentümer mit einem speziellen Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung vor den finanziellen Folgen durch Graffitischäden absichern. Denn wirksamen Schutz vor den Sprühfarben gibt es kaum und somit bleiben betroffene Hausbesitzer meist selbst auf den Reinigungskosten sitzen.

Wer ein Haus besitzt, verfügt meist auch über eine Wohngebäudeversicherung. Darüber abgedeckt sind dann üblicherweise Feuer, Sturm/Hagel, Schäden durch Leitungswasser und weitere Elementarschäden. Graffitischäden sind in der Regel jedoch kein Grundbestandteil des Versicherungsschutzes. Erst eine explizite Graffiti-Klausel sorgt dafür, dass die Kosten, die für die Beseitigung von Graffitischäden an Außenfassaden und Grundstücksmauern aufgebracht werden müssen, auch von der Versicherung erstattet werden.

Graffitischäden sollten unverzüglich der Polizei und dem Versicherer gemeldet werden. Besonders hilfreich ist es, Fotos des ungewollten Kunstwerks direkt mitzuliefern oder sogar Beweise, wie zum Beispiel Spraydosen, zu sichern. Diese könnten wichtige Hinweise auf den Täter liefern. An Stellen, die zu Wiederholungstaten einladen, sollte auch über den Einsatz einer Überwachungskamera mit Bewegungsmelder und spezielle Schutzanstriche nachgedacht werden.